FAQ: Zum Windpark

Zum Windpark

Wie laut dürfen Windenergieanlagen sein und wie laut sind Windenergieanlagen am Rauhkasten/Steinfirst?

Abhängig von der Windstärke erzeugen die durch die Luft kreisenden Rotorblätter einer Windenergieanlage ein Betriebsgeräusch, das am ehesten an ein Rauschen erinnert. Jegliche Geräusche, Schall und Lärm, die von Windenergieanlagen ausgehen, müssen gesetzlich beurteilt werden. Grundlage dafür ist die „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm).

Es liegen dann keine schädlichen Wirkungen für die Nachbarschaft vor, wenn die von unabhängigen Gutachtern berechneten Lärmschutzwerte, die in der TA Lärm genannten Grenzwerte nicht überschreiten. Je nachdem, um welche Art von Gebiet es sich handelt – Gewerbegebiet, Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet oder reines Wohngebiet – gelten unterschiedliche Richtwerte.

Grenzwerte nach TA Lärm:

Gebietsnutzung

Immissionsrichtwert

Immissionsrichtwert

 

nachts in [dB(A)]

tags in [dB(A)]

Gewerbegebiet

50

65

Mischgebiet

45

60

Allgemeines Wohngebiet

40

55

Reines Wohngebiet

35

50

 

Zum Vergleich:

 

 

Enercon musste für die Genehmigung ein Lärmschutzgutachten erstellen lassen, das darstellt, wie laut die Windenergieanlagen maximal sein können. Dies bedeutet, dass alle vier Windenergieanlagen unter voller Last laufen (Windgeschwindigkeit dann mindestens 40 km/h), dass man sonst keine Nebengeräusche (wie das Windrauschen im Wald usw.) hört und sich der Schall gleichmäßig (keine Hindernisse) ausbreitet. Untenstehend haben wir Ihnen einen Ausschnitt aus diesem Gutachten dargestellt, der zeigt, mit welchen Lärmpegeln im direkten Umfeld um den Windpark zu rechnen ist.

Mit welchem Schattenwurf ist um den Windpark herum zu rechnen?

Auch beim Schattenwurf musste der Investor Enercon im Genehmigungsverfahren ein ausführliches Gutachten erstellen lassen, das darstellt, wohin ein möglicher Schatten fällt. Gesetzlich ist der Schattenwurf, der auf ein Wohngebäude fallen darf klar begrenzt und von der Bund-/Ländergemeinschaft für Immissionsschutz in den WEA-Schattenwurf-Hinweisen vom 13.03.2002 festgelegt worden. Demgemäß darf im Verlauf eines Tages dieser Schlagschatten (d.h. wenn die Sonne scheint und der Wind weht) nicht mehr als 30 Minuten auf ein Wohngebäude fallen. Er darf nämlich nicht mehr als 30 Stunden über das ganze Jahr hinweg oder maximal 30 Minuten an einem Tag auf ein bewohntes Gebäude fallen. In der untenstehenden Grafik ist mit der orangefarbenen Linie dargestellt, wo dieser Bereich der 30 Minuten-Überschreitung liegt.Diese Berechnung wurde unter der Annahme erstellt, dass der Windpark ständig (365 Tage, 24 Stunden) läuft und stets die Sonne scheint (keine Wolkenbedeckung!)

Wieviel Fläche wird auf dem Rauhkasten/Steinfirst für den Windpark verbraucht?

Für das Fundament der Windenergieanlage, insbesondere aber für den Aufbau einer solch großen Anlage müssen Waldflächen gerodet werden. Beim Aufbau spielt vor allem die Fläche für den Kran und den ca. 170 m langen Kranausleger eine große Rolle. Insgesamt wurden für den Windpark Rauhkasten/Steinfirst daher ca. 2,6 ha Wald für die vier Windenergieanlagen gerodet. Hiervon werden direkt nach Inbetriebnahme der Anlagen jedoch wieder ca. 0,8 ha wieder aufgeforstet, sodass pro Windenergieanlage ca. 4.500 m² Wald dauerhaft gerodet bleiben.

In der nachfolgenden Grafik ist eine Windenergieanlage und die benötigten Flächen in der Draufsicht von oben zu sehen:

 

Wieviel Fläche wird für Zuwegungen und Logistik benötigt?

Um Windenergieanlagen an ihren zukünftigen Standort zu bringen, wird ausschließlich das vorhandene Straßen- und Wegenetz genutzt. Übliche forst- oder landwirtschaftlich genutzte Wege werden bei Bedarf auf eine Breite von ca. 3,80 m erweitert. Hierfür wird das bereits vorhandene Bankett der Wege verwendet. Die Wege erhalten eine komplett neue Deckschicht, um für die Transporte eben und flach zu sein. Wegstrecken mit einer Steigung von mehr als 10 % müssen aus Sicherheitsgründen zudem asphaltiert werden. Dies ist im Fall des Windparks Rauhkasten/Steinfirst allerdings nur bei 400 m Wegstrecke der Fall. Hier will man vermeiden, dass die Schwertransporte beim Bremsen auf Schotter nicht ins Rutschen kommen. Und so sieht der Transport aus:

Transporter mit einer Stahlsektion (ca. 43 Meter Gesamtlänge, Gesamtgewicht ca. 130 Tonnen)

 

Tiefbett-Transporter mit einer Rotornabe (ca. 24 Meter Gesamtlänge, Gesamtgewicht ca. 87,5 Tonnen)

Warum Windkraft in Gengenbach?

Die Stadt Gengenbach hatte sich im Jahr 2011 das Ziel gesetzt, erneuerbare Energien auszubauen. Um dieses Ziel zu erreichen und generell dem Klimaschutz Rechnung zu tragen beschloss der Gemeinderat, nicht nur Windenergie auf der Gemarkung Gengenbach zuzulassen, sondern über einen Flächennutzungsplan auch gezielt zu steuern. Der Standort Rauhkasten/Steinfirst eignete sich deshalb hervorragend für den Bau von Windenergieanlagen, weil dieser Höhenzug zu den besten Windenergiegebieten auf Gengenbacher Gemarkung zählt. Dies hat die einjährige Windmessung auch bewiesen. Mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 6,2 m/s ist der gewählte Standort wirtschaftlich.

Wo und wann können die BürgerInnen die Planungsunterlagen einsehen?

Wer konkrete Planungsunterlagen im Detail einsehen will, kann sich gerne per Kontaktformular an uns wenden. Gerne stellen wir Ihnen – sofern rechtlich zulässig – entsprechende Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung. Diese können Sie dann in den Räumen der Stadtwerke Gengenbach einsehen. Bitte melden Sie sich über das Kontaktformular bei uns. Gerne helfen wir Ihnen weiter.

Werden Immobilienwerte beeinflusst?

Viele Bürgerinnen und Bürgern, die in der Nähe geplanter Windparks leben, befürchten einen Wertverlust ihrer Immobilien durch den Bau von Windrädern. Die Bewertung von Immobilienpreisen hängt allerdings von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab. Neben dem energetischen Standard, der Ausstattung und dem Bodenrichtwert spielt vor allem die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, die Lage (Versorgungsmöglichkeiten, Arbeitsplätze etc.) und Nachbarschaft die entscheidende Rolle. Diese komplexe Gemengelage wird es nicht zulassen, zuverlässig und wissenschaftlich nachvollziehbar eine Aussage zu treffen, inwieweit Immobilienpreise an einem bestimmten Standort tatsächlich durch den Bau von Windenergieanlagen beeinträchtigt werden könnten.

Es gibt einige lokale Auswertungen und Untersuchungen dazu: Der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung der Stadt Aachen hatte in 2011 eine langfristig angelegte Analyse der Immobilienwerte durch naheliegende Windenergieanlagen und Windparks intensiv untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass „…für die zu den Windkraftanlagen nächstgelegenen Wohngebiete keine entgegen dem Durchschnitt negativen Entwicklungen erkennbar sind…“.

Eine weitere Untersuchung des Gutachterausschusses des Kreises Steinfurt kam zu einem ähnlichen Ergebnis: „In beiden Auswertungen ergab die Einzelbetrachtung des Marktsegments unterhalb des normalen Marktes keinen Rückschluss auf den Einflussfaktor WEA. Die Nähe zur WEA war auf den jeweiligen Kaufpreis nicht verifizierbar.“ Auch der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Aurich kommt in seinem Grundstücksmarktbericht 2015 zum Ergebnis, dass im untersuchten Landkreis und Zeitraum (Jahr 2015) die Kaufpreise von Häusern in direkter Nachbarschaft zu Windenergieanlagen nicht gesunken sind und kein direkter Zusammenhang zwischen Immobilienwert und Windenergieanlage hergestellt werden kann.

Prof. Dr. Günter Vorholz, Professor für Immobilienökonomie an der EBZ Business School Bochum bestätigt diese Aussagen in seinem Vortrag für das Ministerium für Energie, Mecklenburg-Vorpommern. Der Vortrag wurde aufgezeichnet und das Video sowie die Folien können unter diesem Link eingesehen werden.